Fan-Regeln in der ReLi
Verfasst: Sa 15. Jul 2006, 14:39
Da der Sprung zur ReLi auch h?rtere Kontrollen etc. gegen?ber der OLi beinhaltet, f?ge ich mal Ausz?ge aus den DFB-Statuten ein ...
Verbote
(1) Den Besuchern des Stadions ist das Mitf?hren folgender Gegenst?nde untersagt:
a) rassistisches, fremdenfeindliches und rechtsradikales Propagandamaterial
b) Waffen jeder Art;
c) Sachen, die als Waffen oder Wurfgeschosse Verwendung finden k?nnen
d) Gasspr?hdosen, ?tzende oder f?rbende Substanzen
e) Flaschen, Becher, Kr?ge oder Dosen, die aus zerbrechlichem, splitterndem oder besonders hartem Material hergestellt sind
f) sperrige Gegenst?nde wie Leitern, Hocker, St?hle, Kisten, Reisekoffer
g) Feuerwerksk?rper, Leuchtkugeln und anderen pyrotechnischen Gegenst?nde
h) Fahnen- oder Transparentstangen, die l?nger als einen Meter sind oder deren Durchmesser gr??er als drei Zentimeter ist
i) mechanisch betriebene L?rminstrumente
j) alkoholische Getr?nke aller Art
k) Tiere
l) Laser-Pointer
(2) Verboten ist den Besuchern weiterhin:
a) rassistische, fremdenfeindliche oder rechtsradikale Parolen zu ?u?ern oder zu verbreiten
b) nicht f?r die allgemeine Benutzung vorgesehene Bauten und Einrichtungen, insbesondere Fassaden, Z?une, Mauern, Umfriedungen der Spielfl?che, Absperrungen, Beleuchtungsanlagen, Kamerapodeste, B?ume, Maste aller Art und D?cher zu besteigen oder zu ?bersteigen
c) Bereiche, die nicht f?r Besucher zugelassen sind (z.B. das Spielfeld, den Innenraum, die Funktionsr?ume), zu betreten
d) mit Gegenst?nden aller Art zu werfen
e) Feuer zu machen, Feuerwerksk?rper oder Leuchtkugeln abzubrennen oder abzuschie?en
f) ohne Erlaubnis der Stadt oder des Stadionnutzers Waren und Eintrittskarten zu verkaufen, Drucksachen zu verteilen und Sammlungen durchzuf?hren
g) bauliche Anlagen, Einrichtungen oder Wege zu beschriften, zu bemalen oder zu bekleben; h)au?erhalb der Toiletten die Notdurft zu verrichten oder das Stadion in anderer Weise, insbesondere durch das Wegwerfen von Sachen, zu verunreinigen.
Haftung
(1) Das Betreten und Benutzen des Stadions erfolgt auf eigene Gefahr. F?r Personen- und Sachsch?den, die durch Dritte verursacht wurden, haftet die Stadt nicht.
(2) Unf?lle oder Sch?den sind der Stadt unverz?glich zu melden.
Zuwiderhandlungen
(1)Wer den Vorschriften der ?? 3, 4, 5, 6 dieser Benutzungsordnung zuwiderhandelt, kann mit einer Geldbu?e von mindestens ? 2,50 bis h?chstens ? 510,00 nach den Vorschriften des Gesetzes ?ber Ordnungswidrigkeiten(OWIG) (in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. Februar 1987,BGBI. I S. 602) belegt werden. Besteht der Verdacht einer strafbaren Handlung oder einer sonstigen Ordnungswidrigkeit, so kann Anzeige erstattet werden
(2) Au?erdem k?nnen Personen, die gegen die Vorschriften der Stadionordnung versto?en, ohne Entsch?digung aus dem Stadion verwiesen und mit einem Stadionverbot belegt werden.
(3) Verbotenerweise mitgef?hrte Sachen werden sichergestellt und ? soweit sie f?r ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren nicht ben?tigt werden - nach dem Wegfall der Voraussetzungen f?r die Sicherstellung zur?ckgegeben.
(4) Die Rechte des Inhabers des Hausrechts bleiben unber?hrt.
Verbote
(1) Den Besuchern des Stadions ist das Mitf?hren folgender Gegenst?nde untersagt:
a) rassistisches, fremdenfeindliches und rechtsradikales Propagandamaterial
b) Waffen jeder Art;
c) Sachen, die als Waffen oder Wurfgeschosse Verwendung finden k?nnen
d) Gasspr?hdosen, ?tzende oder f?rbende Substanzen
e) Flaschen, Becher, Kr?ge oder Dosen, die aus zerbrechlichem, splitterndem oder besonders hartem Material hergestellt sind
f) sperrige Gegenst?nde wie Leitern, Hocker, St?hle, Kisten, Reisekoffer
g) Feuerwerksk?rper, Leuchtkugeln und anderen pyrotechnischen Gegenst?nde
h) Fahnen- oder Transparentstangen, die l?nger als einen Meter sind oder deren Durchmesser gr??er als drei Zentimeter ist
i) mechanisch betriebene L?rminstrumente
j) alkoholische Getr?nke aller Art
k) Tiere
l) Laser-Pointer
(2) Verboten ist den Besuchern weiterhin:
a) rassistische, fremdenfeindliche oder rechtsradikale Parolen zu ?u?ern oder zu verbreiten
b) nicht f?r die allgemeine Benutzung vorgesehene Bauten und Einrichtungen, insbesondere Fassaden, Z?une, Mauern, Umfriedungen der Spielfl?che, Absperrungen, Beleuchtungsanlagen, Kamerapodeste, B?ume, Maste aller Art und D?cher zu besteigen oder zu ?bersteigen
c) Bereiche, die nicht f?r Besucher zugelassen sind (z.B. das Spielfeld, den Innenraum, die Funktionsr?ume), zu betreten
d) mit Gegenst?nden aller Art zu werfen
e) Feuer zu machen, Feuerwerksk?rper oder Leuchtkugeln abzubrennen oder abzuschie?en
f) ohne Erlaubnis der Stadt oder des Stadionnutzers Waren und Eintrittskarten zu verkaufen, Drucksachen zu verteilen und Sammlungen durchzuf?hren
g) bauliche Anlagen, Einrichtungen oder Wege zu beschriften, zu bemalen oder zu bekleben; h)au?erhalb der Toiletten die Notdurft zu verrichten oder das Stadion in anderer Weise, insbesondere durch das Wegwerfen von Sachen, zu verunreinigen.
Haftung
(1) Das Betreten und Benutzen des Stadions erfolgt auf eigene Gefahr. F?r Personen- und Sachsch?den, die durch Dritte verursacht wurden, haftet die Stadt nicht.
(2) Unf?lle oder Sch?den sind der Stadt unverz?glich zu melden.
Zuwiderhandlungen
(1)Wer den Vorschriften der ?? 3, 4, 5, 6 dieser Benutzungsordnung zuwiderhandelt, kann mit einer Geldbu?e von mindestens ? 2,50 bis h?chstens ? 510,00 nach den Vorschriften des Gesetzes ?ber Ordnungswidrigkeiten(OWIG) (in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. Februar 1987,BGBI. I S. 602) belegt werden. Besteht der Verdacht einer strafbaren Handlung oder einer sonstigen Ordnungswidrigkeit, so kann Anzeige erstattet werden
(2) Au?erdem k?nnen Personen, die gegen die Vorschriften der Stadionordnung versto?en, ohne Entsch?digung aus dem Stadion verwiesen und mit einem Stadionverbot belegt werden.
(3) Verbotenerweise mitgef?hrte Sachen werden sichergestellt und ? soweit sie f?r ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren nicht ben?tigt werden - nach dem Wegfall der Voraussetzungen f?r die Sicherstellung zur?ckgegeben.
(4) Die Rechte des Inhabers des Hausrechts bleiben unber?hrt.