Anbei eine Satzung, die abgeschrieben worden ist von ?hnlichen Vereinigungen, wie Aachen, M?nchengladbach, D?sseldorf etc. ?ber Beitr?ge etc, wie alle anderen Punkte sollte man sich beraten. Bitte arbeitet diese durch, damit wir relativ schnell fortfahren k?nnen.
? 1 Name
Die Gemeinschaft tr?gt den Namen Interessengemeinschaft der FK 03 Pirmasens Fans und Fan-Clubs.
? 2 Ziele
1. ?ffentlichkeitsarbeit, d. h. z. B. regelm??ige Information der Medien ?ber die Arbeit der Interessengemeinschaft
2. Kontaktpflege zwischen Fans, Spielern, Vereinsvertretern und Fanbetreuung
3. Aufbau und Betreuung eines FKP Fan-Treffs
4. Sport- und Freizeitangebote f?rdern
5. Mitorganisation von Ausw?rtsfahrten der FKP-Fans
6. Interessen der Fans sowie der Fan-Clubs gegen?ber dem Verein vertreten
7. Kontakte der FKP-Fans untereinander f?rdern
8. Kontakte zu Fans anderer Vereine f?rdern
? 3 Mitglieder
1. Mitglied kann jeder einzelne Fan von FK 03 Pirmasens werden.
2. Au?erdem gilt jeder Fan-Club als Mitglied, der sich der IG anschlie?t.
? 4 Austritt/Ausschlu? aus der Interessengemeinschaft
1. Jedes Einzelmitglied sowie jeder Fan-Club kann jederzeit ohne Angaben von Gr?nden aus der IG ausscheiden.
2. Bei Austritt eines Einzelmitglieds oder eines Fan-Clubs sind die, bis zum Austrittsdatum angefallenen Mitgliedsbeitr?ge noch zu bezahlen.
3. Die bis zum Austritt gezahlten Mitgliedsbeitr?ge bleiben im Besitz der IG.
? 5 Beitr?ge
1. Es gibt keine Aufnahmegeb?hren.
2. Der Jahresbeitrag f?r Einzelpersonen und Fan-Clubs betr?gt 10 Euro.
3. Der Beitrag ist dem Kassierer rechtzeitig ohne Aufforderung bis Ende Januar zu entrichten.
4. Wer mit dem Mitgliedsbeitrag l?nger als 3 Monate s?umig ist, kann durch Mitgliederbeschlu? die Mitgliedschaft verlieren.
5. Neumitglieder zahlen bis Jahresende 1 ? pro Monat maximal 10 ? im voraus!
? 6 Versammlungen
1. IG Monatstreffen
In regelm??igen Abst?nden treffen sich die Mitglieder der IG einmal im Monat zum Meinungsaustausch. Dabei werden Entscheidungen ?ber entsprechende Tagespunkte getroffen. Zur Beschlu?f?higkeit bei einer evtl. Abstimmung gen?gt eine einfache Mehrheit.
2. Au?erordentliche Versammlungen
Au?erordentliche Versammlungen werden entweder vom Vorstand selbst oder aber auf schriftlichen Antrag von mindestens 20 Mitgliedern einberufen. Sie dienen zur Kl?rung wichtiger Fragen und Vorg?ngen oder k?nnen zur Vorlage des Gesch?ftsberichts des Vorstandes genutzt werden. Zur Beschlu?f?higkeit gen?gt eine einfache Mehrheit.
3. Jahreshauptversammlung
Hauptversammlungen finden im j?hrlichen Turnus (jeweils im September) zur regelm??igen Vorlage des Gesch?ftsberichts sowie zu einem Jahresr?ckblick ?ber die T?tigkeit des Vorstands statt. Alle 2 Jahre wird diese Mitgliederversammlung zur Entlastung und Entlassung des amtierenden Vorstandes sowie der Wahl eines neuen Vorstandes genutzt. Auch hier reicht die einfache Mehrheit der anwesenden Mitglieder aus.
? 7 Stimmberechtigung
1. Jedes Einzelmitglied hat eine Stimme.
2. Jeder Fan-Club hat eine Stimme, die von einem/einer vorher zu benennenden Vertreter/in abgegeben werden kann.
3. Bei einer Doppelmitgliedschaft (sowohl Fan-Club-Vertreter/in als auch Einzelmitglied) kann eine Person bis zu zwei Stimmen abgeben. Diese k?nnen je nach Beschlu?lage aufgeteilt werden, d. h. z.B. f?r den Fan-Club eine Stimme PRO und f?r das Einzelmitglied eine CONTRA-Stimme.
4. Bei einer Neuaufnahme ist jeder Fan-Club bzw. jedes Einzelmitglied erst nach Ablauf von 3 Monaten stimmberechtigt.
? 8 Vorstand
1. Der Vorstand der IG setzt sich wie folgt zusammen:
a) ein/e Sprecher/in (FKP/?ffentlichkeitsarbeit)
b) ein/e zweiten Sprecher/in (Mitgliederverwaltung und -werbung)
c) einem/einer Kassierer/in (Gesch?ftsf?hrung, Fanartikel)
d) einem/einer stellvertretenden Kassierer/in (z.b.V.)
2. Zur Unterst?tzung des Vorstandes werden au?erdem gew?hlt:
a) ein/e Schriftf?hrer/in
b) ein/e stellvertretende/n Schriftf?hrer/in
c) ein/e Kassenpr?fer/in
d) ein/e stellvertretende/n Kassenpr?fer/in
3. Der Vorstand wird jeweils f?r zwei Jahre gew?hlt.
4. Eine Abwahl des gesamten Vorstandes oder einzelner Vorstandsmitglieder w?hrend der laufenden Amtsperiode kann nur erfolgen, wenn dies von mindestens 2/3 der Mitglieder gefordert wird.
5. Sollte ein Vorstandsmitglied aus pers?nlichen Gr?nden das Amt niederlegen oder durch Mitgliederbeschlu? verlieren, so sind die restlichen Vorstandsmitglieder berechtigt kommissarisch eine/n Nachfolger/in bis zur n?chsten ordentlichen Hauptversammlung einzusetzen.
6. Gew?hlt ist, wer auf einer, in ? 6 genannten Hauptversammlung, die einfache Mehrheit der anwesenden Mitglieder erhalten hat. Hiervon ausgeschlossen sind Neumitglieder vor Ablauf der Dreimonatsfrist (s. ?7, Absatz 4).
? 9 Satzungs?nderungen
?nderungen der Satzung bed?rfen des schriftlichen Antrages und werden durch 2/3 Mehrheit aller anwesender Mitglieder auf einer in ? 6 genannten Versammlungen entschieden.
Eventuelle Satzung f?r die IG
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