Runner hat geschrieben:antilautrer hat geschrieben:Gibt es nix zu berichten??????
Alles bestens, alles prima. Der Vorstand hat die Eckdaten der Bilanz durch den Wirtschaftsprüfer des Vereins vorlesen lassen. Die Zahlen sind so wie wir uns das alle erhofft haben. Wer mehr wissen will soll eintreten, dann kann er beim nächsten mal alles Live miterleben.

Alles bestens, Oskarverdächtig gut
Mit hoher Mehrheit wurde ein Antrag auf Einsichtnahme des Kassenprüfungsbericht der Mitgleiter sorry Mitglieder abgeschmettert.
Was aber nichts an dieser Tatsache ändert .....
Kassenprüfungsbericht
Im Kassenprüfungsbericht hat der Kassenprüfer alle Punkte seiner Prüfungstätigkeit dokumentiert und für die Mitgliederversammlung zusammengefasst. Am Ende des Kassenprüfungsberichts wird der Kassenprüfer der Mitgliederversammlung die Entlastung des Vorstands vorschlagen. Wenn er dies nicht tut, wird im Kassenprüfungsbericht genau beschrieben, was genau gegen die Entlastung spricht.
Soweit die Satzung, aber auch sonstige bindende Beschlüsse der Mitgliederversammlung keine Vorgaben machen, ist zu prüfen, ob der Kassenbericht, evtl. entgegen der bisherigen Vereinspraxis, nicht doch als separater Tagesordnungspunkt erfolgen sollte.
Der schriftlich vorliegende Kassenbericht muß auf jeden Fall zumindest in der Mitgliederversammlung vorliegen. D. h. eine Ausfertigung muß den Mitgliedern bei Befragungen/Gesuchen bis hin zu Anträgen auf Einsichtnahme zur Verfügung gestellt werden. Mündliche qualifizierte Einzelfragen sind zu beantworten.
Soweit von Seiten des Vereinsvorstandes ein schriftlicher Rechenschaftsbericht erstellt wird, sollte zumindest ein Auszug eines Kassenberichts mit den wichtigsten Ergebnissen angefügt werden.
Zu beachten ist, dass jedes Mitglied einen grundsätzlichen Anspruch hat, den Kassenbericht - ggf. auch den gesamten Rechenschaftsbericht -, einzusehen. Satzungsklauseln, die bestimmen, dass nur einem bestimmten Personenkreis, wie z. B. der Vorstandschaft oder den Aufsichtsgremien, die Einsichtnahme in den Kassenbericht gewährt werden kann, ist wegen der Benachteiligung von elementaren Mitgliedsrechten in Bezug auf die Vermögenssituation des Vereins grundsätzlich unwirksam. Das heißt, das Einsichtsrecht für Mitglieder allgemein kann nicht ausgeschlossen werden.[/
Der Vorstand muss gegenüber der Mitgliederversammlung Rechenschaft ablegen und den Mitgliedern über die wesentlichen Vorkommnisse im Verein Information erteilen.
Zu berichten ist insbesondere über:
Zu- und Abgang von Mitgliedern; Einnahmen und Ausgaben, wobei die wesentlichen Positionen im einzelnen darzustellen sind; Einleitung, Verlauf und Ausgang von für den Verein wichtigen Prozessen; besondere Ereignisse im Geschäftsjahr.
Der Rechenschaftsbericht muß insbesondere auch den Jahresabschluss erläutern.
Zu- und Abgang von Mitgliedern konnte wegen Krankheit nicht genannt werden. Die Mitgliederzahl wurde dann noch genannt.
Was hat man den wirklich ehrenwerten Jubilaren nur über diese "fragwürdigen Querulanten" die Anträge stellen oder auf etwas hinweisen erzählt, daß diese FKP-Urgesteine teilweise so aggressiv wurden
"was habt ihr denn schon für den Verein gemacht ..."
einfache Mitglieder haben keine Rechte

dürfern nichts sagen, fragen

Mundtot

never ever
Positiv, Zahlen wurden genannt und diese hörten sich echt sehr gut an. und es soll eine Veränderung in der sportlichen Leitung geben.
Unklar dabei ist noch, wie und um wem es sich dabei handelt, aber in ca. 3 Wochen wird es eine Entscheidung geben.
Geklärt ist auch der Sachverhalt um die Helfer die schon letztes Jahr
zu Mitgliedern gemacht wurden ... aus versicherungstechnischen Gründen wurden die Helfer beitragsfreie Mitglieder bzw. erbrachten/erbringen ihren Beitrag durch Ihre Arbeitsleistung.
Man muss keine Angst um den Verein haben, er ist in ganz festen Händen und in sicherem Fahrwasser
